Schrittmacherkontrollen
Telemetrische Abfrage und Programmierung des Schrittmachers
Patienten, die einen Schrittmacher oder einen Defibrillator implantiert bekommen haben, benötigen eine regelmäßige Nachkontrolle. Es können eventuell im Schrittmacher gespeicherte Daten über Rhythmusstörungen ausgelesen und ausgewertet werden. Außerdem wird der Ladezustand der Batterie des Schrittmachers überprüft. Bei Schrittmachern erfolgt diese Kontrolle in der Regel alle 6 Monate, bei Defibrillatoren alle 3-6 Monate.
Bei speziellen modernen Schrittmachern und Defibrillatoren ist auch eine tägliche regelmäßige Fernabfrage möglich, so dass Informationen über mögliche Fehlfunktionen sehr kurzfristig in der Praxis abrufbar sind und damit ggf. notwendige Überprüfungstermine kurzfristig vereinbart werden können.
In unserer Praxis kontrollieren wir Schrittmacher und Defibrillatoren aller gängigen Firmen.